Agrarsubvention für Großbetriebe nicht unter Verschluss

Der Staat darf Informationen über die Agrarzuschüsse an große Betriebe nicht verweigern. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Nach einer Mitteilung vom Mittwoch gaben die Richter damit den Anträgen von Greenpeace und zwei Redakteuren des Magazins «Stern» Recht, wenn es zum Beispiel um Aktiengesellschaften geht.


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