Ein traditionelles Bierfuhrwerk mit sechs Brauereipferden fuhr heute Morgen beim Europäischen Patentamt (EPA) in München vor. Aktivist*innen schenkten vor Ort alkholfreies Ökobier kostenlos an die rund 100 Anwesenden aus. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ hatte diesen ungewöhnlichen Protest initiiert, bei dem ein Einspruch gegen Patente von Carlsberg und Heineken auf Braugerste an das Patentamt übergeben wurde. Rund 40 Organisationen, darunter Umweltorganisationen, kirchliche Vereinigungen und landwirtschaftliche Verbände, hatten den Einspruch gemeinsam vorbereitet.
Insgesamt drei Patente halten Heineken und Carlsberg - nach Anheuser-Busch InBev die größten Bierkonzerne der Welt - für Braugerste und Bier, die sie als ihre Erfindung beanspruchen. Zwei Schutzrechte beziehen sich auf Gerstenpflanzen, in denen durch eine zufällige Mutation Körner fehlen, die einen unerwünschten Geschmack hervorrufen. Das dritte Patent umfasst nicht nur die Gerste, sondern auch den Vorgang des Brauens sowie das Endprodukt Bier. Für diese Gerstensorte waren die beiden Gerstensorten gekreuzt worden, damit ihre Nachkommen eine Kombination der erwünschten Eigenschaften aufweisen. „Zufallsmutationen sind doch keine Erfindung“, kommentierte Lara Dovifat von der Campact am Rande der Kundgebung. „Niemand darf sich unsere Ernährungspflanzen über Patente aneignen, egal ob es um Braugerste, Reis oder Weizen geht.“
„Wir geben heute möglicherweise die letzte Runde Freibier am Europäischen Patentamt aus“, sagte Georg Janßen am Rande der Veranstaltung. Das Europäische Patentamt habe seit seinem Bestehen immer nur den Interessen der Industrie und der Patentanwälte gedient, kritisierte der Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und forderte, Patentverbote zugunsten von Verbrauchern, Landwirten und Züchtern umzusetzen. Damit verwies er auf einen Entwurf des EPA-Verwaltungsrats, den die Vertreter*innen der 38 Vertragsstaaten erarbeitet haben. Dieser sieht vor, dass bestehende Verbote im Patentrecht gestärkt werden. Nicht zuletzt dank des langjährigen zivilgesellschaftlichen Protests soll nun untersagt werden, Patente auf Pflanzen und Tiere zu erteilen, deren Züchtung ausschließlich auf Kreuzung und Selektion beruht. Problematisch ist, dass der Entwurf weitreichende Ausnahmen erlaubt: Weisen die Pflanzen oder Tiere beispielsweise zufällige Mutationen – wie im Fall der nun patentierten Braugerste – auf, sind sie weiterhin patentierbar.
Die geplante EPA-Richtlinie steht im Widerspruch zu einer Stellungnahme der EU-Kommission von November 2016, nach der nur gentechnische Verfahren patentiert werden dürfen, bei denen gezielt auf der Ebene des Erbguts von Pflanzen und Tieren eingegriffen wird. Auch das Europäische Parlament hatte gefordert, Patente auf konventionelle Züchtung ausnahmslos zu verbieten. Die Organisationen, die den Einspruch einlegten, gehen noch weiter. Sie fordern, dass die konventionelle Zucht von Pflanzen und Tieren vollständig von der Patentierung ausgenommen werden müsse.